Auf dieser Seite finden Sie aktuelles zum Waffenrecht wie: Gesetze, Infos, Formulare, etc.

Waffensachkunde im Bezirk III, 24.01.2015

Grundkurse inkl. Sachkundeausbildung

Ziele und Inhalte: Die Ausbildung soll eine praxisnahe Handlungskompetenz als Standaufsicht vermitteln. Sie beinhaltet die Prüfung nach § 7 WaffG. Darüber hinaus ist sie Teil 1 der Schießsportleiterausbildung und Voraussetzung zur Teilnahme an einer Lizenzausbildung des WSB und des DSB.

Voraussetzung:

Die Teilnehmer sollen mindestens ein halbes Jahr im Besitz eines Sportausweises sein. Anmeldung dezentral an die Ausbildungsbeauftragten unseres Bezirks:


3000 Ostwestfalen
Heinrich Wallbaum, Heinrich-Röhr-Str. 35,
32760 Detmold, Tel. 05231/57809

 

4. Bundes-Immissionsschutzverordnung neu gefasst, Artikel DSB vom 05.09.2013

05.09.2013 – Die 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (VO über genehmig- ungsbedürftigte Anlagen) ist im Mai in Umsetzung einer EU-Richtlinie neu gefasst worden. In der Anlage dieser Verordnung sind alle Anlagen aufgelistet, die für die Errichtung und den Betrieb einer besonderen Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bedürfen.

In Nr. 10.18 der Anlage sind Schießstände aufgeführt. Aufgrund der  Ausschussberatungen im Bundesrat ist nunmehr als weitere Ausnahme das Wort  "Kleinkaliberwaffen" eingefügt worden und es heißt jetzt:

Schießstände für Handfeuerwaffen, ausgenommen solche in geschlossenen Räumen und solche für Kleinkaliberwaffen, und Schießplätze, ausgenommen solche für  Kleinkaliberwaffen.

Diese Änderung ist nach Ansicht von DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim  grundsätzlich positiv zu sehen, weil eine zusätzliche Genehmigungsvoraussetzung  nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz nunmehr für KK-Anlagen entfällt; es bedarf daher künftig auch für diese Anlagen nur einer baurechtlichen Genehmigung. Damit wird das gesamt Verfahren für die Vereine sehr erleichtert.

 

Quelle: Homepage DSB -Waffenrecht-

Neues aus dem Waffenrecht in der EU, 21.05.13

Hallo zusammen,

die Diskussionen zum Waffenrecht werden auch auf europäischer Ebene geführt. Die EU beschäftigt sich mit diesem Thema seit Jahren und hat eine Befragung der Bürger per interner hierzu gestartet!

Wichtige Befragung der Europäischen Kommission - jetzt teilnehmen!

15.05.2013 – Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation führt derzeit die Europäische
Kommission eine Befragung der Bevölkerung und von Interessengruppen durch, welche Maßnahmen auf EU-Ebene getroffen werden müssen, um die Gefährdung der in der EU lebenden Menschen durch Feuerwaffen zu verringern. Die Antworten auf diesen Fragebogen sollen in eine für den weiteren Verlauf des Jahres geplante Mitteilung und in mögliche künftige Vorschläge für EU-Rechtsakte oder sonstige Initiativen einfließen. Insofern hält der Deutsche Schützenbund die
Beantwortung dieses Fragebogens für wichtig.

 

http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms/dispatch?form=ReduceFirearmsRisk&lang=de

 

Der DSB hat bereits eine Beantwortung der Fragen vorgenommen und teilt dazu mit:

Bei der Beantwortung haben wir uns davon leiten lassen, dass die dort zu den Themen "Legale Herstellung, legaler Besitz und Verkauf" sowie "Lagerung, Unbrauchbarmachung und Zerstörung" gestellten Fragen zu verneinen sind. Die Schaffung einheitlicher europäischer Regelungen durch die
EU halten wir nicht für erforderlich, da diese Themen schon in den nationalen waffengesetzlichen Regelungen der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten aufgenommen sind.

Die Antworten sind zu lesen unter:

 

http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/1_EU-Fragebogen.pdf

 

Wir sollten unseren Einfluss wahrnehmen!

 

Artikel:

A. Kottenstedde

-Umweltbeauftragter des WSB-

Achtung! Wichtige Info zum Waffenrecht für Vereine! eingestellt: 11.03.13

Waffenrecht-Internet.pdf
PDF-Dokument [63.8 KB]

Infos zum Waffenrecht von Klaus Tacke, Waffenreferent des WSB, eingestellt: 11.03.13

Erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht (WaffVwV) endlich da!

Nunmehr ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom
5.3.2012 im Bundesanzeiger Nr. 47 vom 22.3.2012 als Beilage veröffentlicht
worden. Sie trat am Tag nach der Veröffentlichung und damit am 23.3.2012 in
Kraft.

Verwaltungsvorschrift zum WaffVwV v. 05.03.12
1. allgemeine Waffenverwaltungsvorschrif[...]
PDF-Dokument [528.6 KB]

Bremer Waffensteuer vom Tisch, Mitteilung des Präsidenten Jürgen Wintjen vom Bezirksschützenverband Bremerhaven-Wesermünde e.V., 22.03.12

 

Waffensteuer in Bremen

 

ist vom Tisch

 



Liebe  Schützenschwestern und Schützenbrüder,



ich kann Ihnen erfreulicherweise mitteilen, dass die Pläne zur Einführung einer
Waffensteuer in Bremen gescheitert sind. Der Bremer Senat wird nach meinen
Informationen diese Steuerpläne nicht weiterverfolgen. Diese Entwicklung ist
heute Abend in der Presse(siehe Anlage) bestätigt worden.

Wir bedanken uns bei allen Schützenschwestern und Schützenbrüdern, die sich in den vergangenen Monaten erfolgreich gegen diese Steuerpläne gewehrt haben.

Allerdings  sollen zukünftig Kontrollen der Waffenaufbewahrung in Bremen für den Waffenbesitzer gebührenpflichtig werden, wie vereinzelten Pressemeldungen ebenfalls zu entnehmen ist. Dies steht im Widerspruch zum erklärten Willen des Gesetz- und Verordnungsgebers, danach sollen diese Kontrollen für den Waffenbesitzer kostenlos sein, da sie im öffentlichen Interesse liegen und auch durch den Gebührenschuldner nicht veranlasst werden.

Die weitere Entwicklung könnne Sie auf unserer homepage www.bremerhaven-wesermuende.de verfolgen.

 

Mit Schützengruß  " Wir Schützen gemeinsam"

Jürgen Wintjen
Präsident

Bezirksschützenverband Bremerhaven-Wesermünde e.V.

Wanhödener Str. 243a - 27637 Wanhöden

Tel. 04741 - 603662 - FAX  603946

E-Mail: juergen.wintjen2@ewetel.net

Homepage: www.bremerhaven-wesermuende.de
 

Der Schützenkreis Lippe freut sich über die Mitteilung des Präsidenten Jürgen Wintjen vom Bezirksschützenverband Bremerhaven-Wesermünde e.V., die wir nicht weiter kommentieren wollen.

 

Bremen - Waffensteuer vom Tisch, Quelle Weser-Kurier v. 20.03.2012
Bremen - Waffensteuer vom Tisch, Quelle [...]
PDF-Dokument [227.9 KB]

Weiteren Berichte der Presse zur Einführung einer Waffensteuer in Bremen, 26.02.12

Artikel Weser-Kurier v. 21.02.12
Bericht zur Bremer Waffensteuer Weser-Ku[...]
PDF-Dokument [248.9 KB]
Artikel Weser-Kurier v. 22.02.12
Bericht zur Bremer Waffensteuer in Weser[...]
PDF-Dokument [20.8 KB]

Bremer Schützenbund u. Bezirksschützenbund Bremerhaven-Wesermünde schlagen zurück! 11.02.2012

In dem am 22.12.11 eingestellten Artikel, habe ich den Antrag der SPD in der Bremer Bürgerschaft in Bezug auf die Einführung einer Waffensteuer bereits vorgestellt und auch kommentiert.

Jetzt wehren sich auch die Bremer Schützenverbände zu diesem Thema. In der "Bremer-Erklärung" äußerten daher die Schützenverbände klar und deutlich ihre rechtsstaatlichen Bedenken.

Der Schützenkreis Lippe schließt sich dieser Erklärung an und kann nur hoffen, dass sich einige wenige Politiker mit ihren lautstarken Forderungen nach der Einführung einer Waffensteuer nicht durchsetzen werden. Ehrenamt, sozialstaatliches Engagement, gesellschaftpolitisch gewachsene Strukturen im Schießsport und der Traditon würden wegbrechen.

Dieses alles wollen wir nicht!

 

Dr. Stephan Breuning

-Kreisvorsitzender-

  

Aus technischen Gründen kann die Bremer-Erklärung nur als Pdf-Datei zur Verfügung gestellt werden.

  

Bremer Erklärung v. 06.02.2012.pdf
PDF-Dokument [924.3 KB]

Kuriositäten in Bezug auf den Umgang mit dem Besitz von Waffen reisst nicht ab! 22.12.2011

Der politische, gerade zu groteske Umgang von Politikern einzelner Bundesländer mit Waffenbesitzern und damit auch mit Sportschützen reisst nicht ab.

So hat die Fraktion der SPD der Bremischen Bürgerschaft in der jetzigen Wahlperiode einen Antrag auf die Einführung einer Waffenbesitzsteuer gestellt. Der vollständige Antrag ist in der nachfolgenden Pdf-Datei zu lesen.

 

Auszug aus dem Antrag:

 

"Als Konsolidierungsland und Gemeinwesen mit einer gerichtlich attestierten extremen Haushaltsnotlage ist Bremen darauf angewiesen im Bereich der örtlichen Aufwand- und Verkehrssteuern alle bestehenden Möglichkeiten zu überprüfen und bei Geeignetheit auszuschöpfen. Die Besteuerung des Besitzes von Schusswaffen stellt eine denkbare Form einer örtlichen Aufwandssteuer dar. Durch sie würde der besondere persönliche Aufwand erfasst, den Waffenbesitzer für ihr Hobby verausgaben. Bei einer Anzahl von ca. 18.300 legalen Waffen in Bremen ist die Besteuerung steuerrechtlich auch sinnvoll, da durch sie Steuern in Höhe von ca. 5 Millionen Euro p.a. erzielt werden könnten.

Neben dem Primärziel der Einnahmeerzielung würde eine solche Steuer den

Lenkungszweck verfolgen, den legalen Besitz von Schusswaffen zu reduzieren. Eine solche Reduzierung wäre wünschenswert, da in den letzten zwanzig Jahren in Deutschland über 100 Menschen mit legal besessenen Schusswaffen getötet worden sind. Gemäß der bundesgesetzlichen Regelung des Waffengesetzes berechtigt neben der Jagdausübung vor allem der Schießsport zum legalen Besitz von Schusswaffen. Der Bundesgesetzgeber ist in der Abwägung der individuellen Freizeitinteressen der Sportschützen mit der öffentlichen

Sicherheit und der Gefahr für Leib und Leben zu einer liberalen Regelung gekommen, welche in vielfältiger Weise nach den Amokläufen der letzten Jahre kritisiert wurde."

 

 

Die Argumentation für diese Steuer ist natürlich durch nichts belegt, sondern offensicht so ins Blaue hinein formuliert worden.

Wenn hier mit nicht belegten Behauptungen, es seien in den letzten 20 Jahren über 100 Menschen mit legalen Schußwaffen getötet worden regelrecht um sich geschmissen wird, sollte schon ein bischen genauer differenziert werden. Dieses darf durchaus von erfahrenen Politikern erwartet werden. Es stellen sich nämlich in Bezug auf die oben dargestellten Behauptungen einige Fragen:

Wieviel Menschen wurden durch Sportwaffen und wieviele duch Jagdwaffen getötet?

Wieviele davon waren reine Unfälle, also fahrlässige Tötungen und wieviele davon waren vorsätzlche Tötungen? Es gäbe diesbzgl. viele Fragen!

Nichts davon ist bei dem Antrag ausgeführt worden.

 

Bleiben wir doch bei den Tatsachen. Das Land Bremen ist pleite und es sollen über die Waffenbesitzer neue "Einnahmequellen" erschlossen werden. Dieses wurde ja auch in dem Antrag klar und mehr als deutlich formuliert!

 

Bisher ist es nur ein Antrag. Wir werden gespannt verfolgen, wie es weitergeht.

 

Eines ist sicher, dieses wird mit uns nicht realisierbar sein. Der DSB und der WSB haben sich klar gegen die Einführung einer solchen Steuer ausgesprochen, da dieses nur dem Sport schadet und wir dann auf kurz oder lang unseren Schießsport ernsthaft zu Grabe tragen müssten!!

 

Dr. Stephan Breuning

-Kreisvorsitzender-

 

Nochmals Hinsweise im Umgang mit dem neuen Waffenrecht, 25.09.11

Auf größere Nachfrage der Vereine, greift der Schützenkreis nochmals die Thematik des Umgangs mit dem Waffenrecht im allgemeinen auf und stellt einen Artikel des DSB zum Herunterladen ein.

Fragen dazu können jederzeit an den Sportleiter und den Waffensachkundereferenten des Schützenkreises Lippe gerichtet werden. Vielen Dank!

 

Dr. Stephan Breuning

-Kreisvorsitzender-

Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV), 06.09.11

Verwaltungsvorschrift im Bundesrat

Die federführend vom Bundesinnenministerium unter Beteiligung der Länder erstellte Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) liegt nunmehr dem Bundesrat als Drucksache 331/11 vom 27.5.2011 vor.
Es ist geplant, dass der Bundesrat nach Beteiligung seines Innenausschusses und Auschusses für Agarpolitik und Verbraucherschutz in seiner Sitzung am 8. Juli hierüber beschließen wird.

Artikel wurde der DSB-Homepage entnommen.

Nachfolgende PDF-Datei enthält zusätzlich zum obigen Link die Bundesdrucksache.

 

Dr. Stephan Breuning

-Kreisvorsitzender-

 

Aktuelles nach Norwegen 05.09.2011

Die Attentate von Norwegen haben in Deutschland wieder eine Diskussion ums Waffenrecht ausgelöst. Für Jürgen Kohlheim, Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes, fast schon Routine. Bereits nach Erfurt und Winnenden hat er sich intensiv – auch juristisch – mit Forderungen nach einem schärferen Waffengesetz auseinandergesetzt.

Artikel aus DSB-Homepage: Aktuelles zum Waffenrecht 08.08.11.

 

vollständigerArtikel nachfolgende PDF-Datei

Argumente gegen Emotionen.pdf
PDF-Dokument [215.9 KB]

Lücken bei Waffenkontrollen: "Die Pistole im Nachtkästchen" , Artikel: BR-online Aktuell vom 23.03.11

lücken bei waffenkontrollen.pdf
PDF-Dokument [133.4 KB]
Verwaltungsgericht Köln, 20 K 2887/05 v. 31.05.2007
Dürfen die Behörden entgegen § 14 Abs.4 WaffG auf der Wbk eine inhaltliche Beschränkung vornehmen? Das Verwaltungsgericht Köln hat dieses eindeutig verneint!
Verwaltungsgericht Köln, Aktenz. 20 K 28[...]
PDF-Dokument [73.2 KB]
Welche Regeln gelten im neuen Waffenrecht? Waffenrecht in Deutschland; eine interessante Erläuterung des neuen Waffenrechts in Deutschland. Herausgeber ist die Bundesregierung.
Waffenrecht in Deutschland.pdf
PDF-Dokument [58.0 KB]
"Das neue Waffenrecht" in: der Polizeispiegel Ausgabe Mai 2009 Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
Das neue Waffenrecht Eine Abhandlung von und aus Sicht der Polizei
Artikel aus -Polizeispiegel Mai 2009 Neu[...]
PDF-Dokument [538.1 KB]
Hinweise für Antragstellung und Planung bei Schießständen für Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden
Hinweise für Antragstellung und Planung [...]
PDF-Dokument [106.8 KB]
Bodenschutz bei Sportschießständen
Bodenschutz bei Sportschießständen.pdf
PDF-Dokument [1.1 MB]
Bodenbelastung bei Sportschießständen Referat 1
Bodenbelastung bei Sportschießständen Re[...]
PDF-Dokument [67.1 KB]
Bodenbelastung bei Sportschießständen Referat 3
Bodenbelastung bei Sportschießständen Re[...]
PDF-Dokument [446.9 KB]
Schießgeräuschemissionen bei offenen Sportschießständen Referat 1
Schießgeräuschemissionen bei offenen Spo[...]
PDF-Dokument [396.7 KB]
Schießgeräuschemissionen bei offenen Sportschießständen Referat 2
Schießgeräuschemissionen bei offenen Spo[...]
PDF-Dokument [230.7 KB]

Formulare:

Achtung! hier: Anmeldungsformular zu Waffen- u. Sachkundeausbildung

Stand 01.01.2010
Der Fragenkatalog für Waffen- Sachkunde.[...]
PDF-Dokument [1.1 MB]
Bedürfnisnachweis für WBK-Besitzer gemäß § 4 WaffG
!Wichtige Info für alle Sportleiter!
Bitte in den Sportschützenabteilungen für jedes Mitglied welches im Besitz einer WBK ist gesondert ausfüllen
Vordruck Bedürfnis WBK.pdf
PDF-Dokument [50.9 KB]
Antrag nach § 14 Abs. 2 WaffG
Antrag nach § 14 Abs. 2 WaffG.pdf
PDF-Dokument [112.5 KB]
Antrag nach § 14 Abs. 3 WaffG
Antrag nach § 14 Abs. 3 WaffG.pdf
PDF-Dokument [92.8 KB]
Antrag nach § 14 Abs. 4 WaffG
Antrag nach § 14 Abs. 4 WaffG.pdf
PDF-Dokument [101.8 KB]
Ein unbedingtes "Muss": Die Schießstandordnung des Deutschen Schützenbundes e.V. Stand April 2008
Schießstandordnung Deutscher Schützenbun[...]
PDF-Dokument [45.9 KB]

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